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Ärztliches Attest für Fitnessstudio-Kündigung: Was das Studio verlangen darf – und was nicht

Frage:

Welche Anforderungen muss ein ärztliches Attest für die fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aus gesundheitlichen Gründen erfüllen – und was darf das Fitnessstudio datenschutzrechtlich nicht verlangen?

Antwort:

Die fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aus gesundheitlichen Gründen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere unter Berufung auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage). Dabei spielt nicht nur die rechtliche Begründung, sondern auch der Datenschutz eine zentrale Rolle, da Gesundheitsdaten zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten zählen. Dieser Artikel erklärt, welche Anforderungen an ein ärztliches Attest gestellt werden, welche Informationen das Fitnessstudio verlangen darf – und wo die datenschutzrechtlichen Grenzen liegen.

1. Rechtliche Grundlage: § 313 BGB

Nach § 313 BGB kann ein Vertrag angepasst oder aufgehoben werden, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und dem Betroffenen das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Bei einer gesundheitlichen Unmöglichkeit muss das Mitglied nachweisen, dass ihm die Nutzung des Studios dauerhaft und umfassend nicht mehr möglich ist.

2. Anforderungen an das ärztliche Attest

Das Fitnessstudio kann ein substantiiertes ärztliches Attest verlangen, das folgende Punkte enthält:

  • Bestätigung der gesundheitlichen Unmöglichkeit: Das Attest muss bescheinigen, dass dem Mitglied jegliche sportliche Betätigung – auch leichte Aktivitäten – aus medizinischer Sicht dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum nicht möglich ist.
  • Dauer der Einschränkung: Es sollte angegeben werden, ob die Einschränkung dauerhaft besteht oder für einen erheblichen Zeitraum vorliegt.
  • Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens: Falls relevant für die Beurteilung der Vertragsstörung, kann das Studio verlangen, wann die gesundheitlichen Einschränkungen erstmals aufgetreten sind.

Nicht verlangt werden dürfen:

  • Die konkrete Diagnose (z. B. die genaue Art der Erkrankung).
  • Ausführliche medizinische Begründungen oder Details zur Krankengeschichte.

3. Datenschutzrechtliche Grenzen

Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO und § 22 BDSG. Das Fitnessstudio darf nur die notwendigsten Informationen verlangen, um die Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung zu prüfen. Eine Offenlegung der Diagnose oder weiterer sensibler Details ist nicht zulässig, sofern die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung auch ohne diese Angaben ausreichend belegt werden kann.

Was ist erlaubt?

  • Die Anforderung eines Attests, das die Unmöglichkeit der Nutzung bestätigt.
  • Die Angabe, ob die Einschränkung dauerhaft oder langfristig besteht.

Was ist nicht erlaubt?

  • Die konkrete Diagnose oder detaillierte medizinische Informationen.
  • Unnötige Nachfragen zu Art und Umfang der Erkrankung.

4. Was passiert im Streitfall?

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann das Gericht verlangen, dass der Betroffene seine gesundheitlichen Einschränkungen substantiiert darlegt. In Ausnahmefällen kann eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich sein – jedoch nur zur gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung, nicht zur Information des Fitnessstudios.

5. Praktische Tipps für Betroffene

  • Attest genau formulieren lassen: Das Attest sollte klarstellen, dass keine sportliche Betätigung möglich ist, ohne die Diagnose preiszugeben.
  • Datenschutz beachten: Das Studio darf nur die notwendigsten Informationen verlangen. Bei überzogenen Forderungen kann eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde in Betracht kommen.
  • Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Vertragsrecht oder Datenschutz.

Zusammenfassung

Ein Fitnessstudio darf ein ärztliches Attest verlangen, das die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung bestätigt, aber keine Diagnose oder detaillierte Gesundheitsdaten. Betroffene sollten darauf achten, dass das Attest präzise, aber datensparsam formuliert ist. Im Zweifel hilft eine rechtliche Beratung, um unzulässige Datenanforderungen abzuwehren.

Hinweis:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Vertragsrecht oder Datenschutz.

Mögliche Fragen, die zu diesem Artikel führen:

  1. Welche Angaben muss ein ärztliches Attest für die Kündigung eines Fitnessstudiovertrags enthalten?
  2. Darf das Fitnessstudio die genaue Diagnose verlangen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen will?
  3. Was sagt der Datenschutz zur Offenlegung von Gesundheitsdaten bei einer Vertragskündigung?
  4. Kann das Fitnessstudio verlangen, dass ich meine Krankengeschichte offenlege?
  5. Was passiert, wenn das Fitnessstudio zu viele medizinische Details wissen will?
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